Barrierefreies Webdesign


Muss meine Internetseite Barrierefrei sein?
Was muss ich bei barrierefreien Internetseiten beachten?

Fragen über Fragen? Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit zu erfüllen. Dafür prüfen wir Ihre App, Website oder Software nach den WCAG-Richtlinien und liefern Ihnen bei Bedarf konkrete Lösungen für Verbesserungen.

Barrierefreiheit im Web ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung. Sie ist der Schlüssel zu einer inklusiven und benutzerfreundlichen Online-Präsenz. Mit einer barrierefreien Website stellen Sie sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, problemlos auf Ihre Inhalte zugreifen können. 

 

Dies stärkt nicht nur Ihr Markenimage, sondern erweitert auch Ihre Reichweite, indem Sie neue Zielgruppen ansprechen. Denn die digitale Barrierefreiheit unterstützt die Einhaltung von Webstandards, was zu einer besseren Suchmaschinenindexierung führt.

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Es verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft vor allem Online-Shops, mobile Apps und andere digitale Dienstleistungen.

Die Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sorgt dafür, dass Ihre Website den internationalen Standards entspricht.

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Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen einer barrierefreien Website, von einer verbesserten Benutzererfahrung bis hin zur Stärkung Ihrer Markenreputation. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um Ihre Website sowohl technisch als auch inhaltlich barrierefrei zu gestalten.

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Weitere Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz


Welche Anforderungen stellt das“Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG)? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet private Unternehmen und Organisationen, ab dem 28. Juni 2025 neue digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Dies betrifft vor allem digitale Dienste im E-Commerce, wie Online-Shops, Websites und Apps.

Für wen ist das BFSG verpflichtend? Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Produkte wie Websites, Apps und Online-Shops. Es umfasst unter anderem Telekommunikationsdienste, E-Books, mobile Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr, Bankdienste, E-Commerce und interaktive Selbstbedienungsterminals im Nahverkehr.

Für wen gilt das BFSG nicht? Gibt es Ausnahmen? Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. € sind von der Barrierefreiheitspflicht für Online-Dienste ausgenommen, wenn sie nur Dienstleistungen anbieten. Diese Ausnahme gilt nicht für den Online-Verkauf von Produkten. Unternehmen können bei unverhältnismäßiger Belastung eine Ausnahme beantragen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 100.000 €.

 

Unsere Checkliste hilft Ihnen bei den wichtigsten Punkten, die zu einer barrierefreien Website nach WCAG gehören.

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  • 1. Navigation
  • • Einheitliche Anordnung und Konsistenz der Navigation.

  • • Klar verständliche und beschreibende Linktexte.

  • • Alternativen zur Navigation, z.B. Suchfunktion oder Sitemap.

  • • Tastatursteuerung der Navigationselemente.
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  • 2. Seitenstruktur

  • • Logische Anordnung der Inhalte im HTML-Quelltext.
  • • Korrekte Verwendung von HTML-Überschriften (h1, h2, h3).
  • • Strukturierte Gliederung durch Überschriften und Absätze.
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  • 3. Text und Schriftgestaltung

  • • Sicherstellen von ausreichend hohem Kontrast zwischen Text und Hintergrund (mind. 4,5:1).
  • • Vergrößerbarer Text ohne Verlust der Funktionalität.
  • • Keine ausschließliche Nutzung von Farben zur Informationsvermittlung.
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  • 4. Multimedia und Interaktive Elemente

  • • Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte.
  • • Steuerbare automatische Inhalte (z.B. Pause-Funktion für Videos).
  • • Alternativtexte (ALT-Attribute) für Bilder und Grafiken.
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  • 5. Formulare

  • • Klare und sinnvolle Beschriftungen der Formularfelder.
  • • Barrierefreie Captchas (z.B. textbasierte Alternativen).
  • • Fehlermeldungen und Korrekturempfehlungen bei falschen Eingaben.
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  • 6. Spracheinstellungen

  • • Deklaration der Haupt- und Fremdsprachen im HTML-Code.
  • • Option für Inhalte in leichter Sprache.
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  • 7. Technische Anforderungen

  • • Standardkonformer und fehlerfreier HTML-Code.
  • • Responsives Design für die Lesbarkeit auf mobilen Geräten und bei Vergrößerung.

Wie kann ich die Barrierefreiheit nun konkret für meine Website umsetzen?

Diese Checkliste dient als erste Orientierung. Gerne unterstützen wir Sie bei der detaillierten Analyse und Umsetzung einer vollständig barrierefreien Website, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen Ihrer Nutzer gerecht wird.

Für mehr Gleichberechtigung im digitalen Raum.

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